“Das Wespennest muss sofort weg!” – mit dieser Aussage wird auch die Feuerwehr im Sommer oft konfrontiert, wenn besorgte Bürger um Hilfe zur Entfernung der Nester im privaten Bereich muss ein fachlich ausgebildeter Insektenbekämpfer in Anspruch genommen werden. Meist reicht aber auch eine Beratung der betroffenen Menschen aus und eine Umsiedlung oder Entfernung ist gar nicht notwendig.
Sie üben eine wichtige Bestandsregelung bei Ernte- und Forstschädlingen aus und bestäuben zahlreiche Wild- und Kulturpflanzen. Wespen unterstehen dem allgemeinen Schutz, eine Vielzahl von Arten sogar einem besonderen Schutz. Das heißt, ohne einen triftigen Grund dürfen Nester nicht entfernt werden. Bei der Umsiedelung oder gar Beseitigung eines Hornissen- oder Hummelnestes ist ein Antrag auf Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten erforderlich.
Wenn Sie ein vermeintlich störendes Wespennest in Ihrem Umfeld entdecken, holen Sie sich Rat bei der zuständigen Naturschutzbehörde oder wenden Sie sich an die ehrenamtliche Beraterin
Frau Ursula Sondermann-Dülp
Tel. 09126 2893002
Mobil: 0151 19385213
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Foto rechts: David Hablütze – Pixabay CC0